Stellungnahme der SVV zur Vernehmlassung zur Revision der Lebensmittelverordnung
Als erstes zur die Definition der Worte vegetarisch und vegan.
Der entsprechende Abschnitt des Verordnungsentwurfes lautet:
Art. 33 Deklaration mit Begriffen wie "vegetarisch"
Lebensmittel gelten als:
a. "vegetarisch" ("vegetabil" oder "lacto-ovo-vegetarisch"), wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen (z.B. Lactose), Eiern oder deren Bestandteilen, enthalten;
b. "ovo-vegetarisch", wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft, mit Ausnahme von Eiern oder deren Bestandteilen, enthalten;
c. "lacto-vegetabil", wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft, mit Ausnahme von Milch oder Milchbestandteilen enthalten;
d. "vegan", wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft enthalten.
Zu Punkt a: Vegetarisch ist nicht gleichbedeutend
mit vegetabil. In der Nahrungsmittelindustrie hat sich seit Jahren
durchgesetzt, dass
nur rein pflanzliche Produkte mit "vegetabil" gekennzeichnet werden
(siehe z.B. Knorr Beutelsuppen). Ausserdem deutet der lateinische
Ursprung des Wortes auch eindeutig auf pflanzlich hin (vegetabilis).
Es wäre deshalb ein Rückschritt und eine Verwirrung der
Konsumenten, wenn nun plötzlich unter diesem Begriff auch Eier
und Milchprodukte
zugelassen werden sollten.
Ausserdem wäre es auch von Vorteil, wenn Sie die üblichere
Bezeichnung: "ovo-lacto-vegetarisch" erwähnen würden.
"Lacto-ovo-vegetarisch" wird eher selten verwendet.
Zu Punkt c: Hier wäre konsequenterweise "lacto-vegetarisch" angebracht. Die Wortschöpfung "lacto-vegetabil" ist überhaupt nicht gebräuchlich. Auch hier wäre es im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit angebracht, nicht neue Wörter einzuführen.
Da im Gesetz definiert ist, dass man unter Milch immer Kuhmilch
und unter Eier immer Hühnereier zu verstehen hat, wäre es
auch angebracht hier jeweils "Milch aller Tierarten" und "Eier aller
Tierarten" zu schreiben.
Der Rest ist sehr gut, es freut uns natürlich, dass der Bund
endlich auch diesem Thema Beachtung schenkt.
Folgerichtig müsste noch folgender Artikel korrigiert werden:
Art. 196d Sachbezeichnung
Ein Fleischersatzprodukt kann als vegetabiles Schnitzel, vegetabiles
Plätzli, vegetabiles Ragout, vegetabile usw. bezeichnet werden.
Jeweils statt vegetabil, vegetarisch schreiben.
Es ist heute sehr unüblich ein Fleischersatzprodukt als
vegetabiles Schnitzel etc. zu bezeichnen (uns ist kein einziges
solches Produkt bekannt). Es wird immer als "vegetarisch" bezeichnet.
Ausserdem enthalten die meisten Fleischersatzprodukte Eibestandteile
und/oder Milchbestandteile.
Zum Abschnitt Käse (Art. 53ff):
Es wäre höchste Zeit, dass auch das Kälberlab,
welches sehr häufig beim Käse zum Einsatz kommt
Deklarationspflichtig wird. Obwohl immer mehr Käsereien auch
mikrobiell hergestelltes Lab verwenden ist es kaum möglich
solchen Käse zu bekommen, da nicht mal die Grossverteiler diese
Käsearten voneinander trennen und somit dem Konsumenten keine
Auskunft geben können, ob ein Käse mit diesem
Schlachtnebenprodukt hergestellt wurde oder nicht.
Es wäre eine grosse Erleichterung für viele Konsumenten, da
wir immer wieder diesbezüglich Anfragen (auch von Fleischessern)
bekommen.
Insbesondere wegen BSE interessiert dies die Konsumenten
natürlich stärker als früher.
Zur Zusatzstoffverordnung:
Da immer mehr vegetarische Fleischalternativen auf den Markt
kommen wäre es auch angebracht den in Asien traditionell
eingesetzte, gesunde und 100% natürliche rote Farbstoff aus
fermentiertem roten Reis (=Allok bzw. Angkak) zuzulassen. Dieser
Farbstoff wurde bisher nicht zugelassen, weil er der Fleischindustrie
früher offenbar dazu diente schlechtes Fleisch gut aussehen zu
lassen. Dem könnte man natürlich leicht entgegnen, indem
man den Farbstoff nur für Produkte ohne Schlachtzusätze
zulassen würde. Denn gerade bei den vegetarischen Produkten gibt
es ein grosses Problem: Der einzige nicht künstlich produzierte
rote Farbstoff mit Zulassung (E120) wird aus zerquetschten
Schildläusen hergestellt. Dies kommt natürlich für
vegetarische Produkte nicht in Frage.
Informationen zu diesem Farbstoff finden Sie hier: www.allok.com
Dort finden Sie auch diverse Studien, welche die Unbedenklichkeit
dieses Stoffes belegen (falls dies überhaupt nötig sein
sollte, schliesslich sind keinerlei Problem von Chinesen bekannt,
welche dieses Produkt schon immer grosszügig verwendeten).
8. März 2001
BAG: Revisionen im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Zurück zur Politik-Seite der Schweizerischen Vereinigung für Vegetarismus (SVV).
Letzte Aktualisierung dieser angezeigten Seite: 9.12.2008
