Werbung für vegetarische Ernährung wird zensuriert – Fleischwerbung erlaubt!
| Presse-Meldung:
Die SBB stoppen Fleischboykott-Plakate in ihren Zügen ST. GALLEN - Die SBB-Generaldirektion hat Fleischboykott-Plakate des «Vereins gegen Tierfabriken», kurz VgT, in ihren Zügen gestoppt. Anlass dafür waren Proteste von Zugsreisenden und eine Intervention des St. Galler Nationalrats Josef Kühne. Der VgT hatte mitte Dezember mit den Plakaten landesweit zum Fleischboykott aufgerufen. Kühne bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA einen entsprechenden Bericht der Zeitschrift «St. Galler Bauer». Danach verstiess die VgT-Werbekampagne gegen ein internes Verbot von politischer Werbung in SBB-Zügen. |
Die SBB-Generaldirektion hat Plakate des "Vereins gegen
Tierfabriken", kurz VgT, aus ihren Zügen entfernt, obwohl diese
bereits bezahlt waren. Anlass dafür war eine Intervention des
St. Galler Nationalrats Josef Kühne. Der VgT hatte mitte
Dezember 97 mit den Plakaten landesweit zum Fleischverzicht
aufgerufen.
Der VgT zieht die Plakat-Zensur der SBB vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte wegen diskriminierender
Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit durch einen
staatlichen Monopolbetrieb. Nachfolgend der Pressetext des VgT.
Der Fall ist völlig analog zu dem bereits vor dem
Europäischen Gerichtshof hängigen Fall der Zensur eines
Werbespots des VgT durch das Schweizer Fernsehen:
1. Wie die Wagenplakate ruft auch der zensurierte
Spot zum geringeren Fleischkonsum auf, nicht zu einem totalen
Fleischboykott. Der Text der Plakate lautet: "Essen Sie heute
vegetarisch – Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe."
Der Aufruf im TV-Spot (er befindet sich auch auf der
Vegetarismus-CD-ROM) lautet: "Essen Sie weniger Fleisch –
Ihrer Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe."
2. Die SBB sind ein staatlicher Monopolbetrieb wie
das Schweizer Fernsehen.
3. Für die Zensur wurde die fadenscheinige
Begründung vorgeschoben, es handle sich um "politische" Werbung,
beim TV-Spot ebenfalls.
4. Werbung für Fleisch wird zugelassen:
Kürzlich hatte es Wagenplakate der Genossenschaft für
Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF) mit Werbung für
«Schweizer Fleisch». Auch im Schweizer Fernsehen werden
immer wieder Fleischwerbungen gesendet, auch von der GSF. Wenn der
Spot des VgT für weniger Fleischkonsum «politisch»
ist, dann ist es auch die nationale Werbung für Schweizer
Fleisch der GSF, welche auf diese Weise dem
Fleischkonsumrückgang (aus tierschützerischen und
gesundheitlichen Gründen, z.B. BSE) entgegenwirken will. Die
beiden Werbezwecke sind genau umgekehrt und damit analog. Das ist
menschenrechtswidrige Diskriminierung.
Der Schildbürgerstreich der SBB-Generaldirektion wurde von
der im SBB-Verwaltungsrat vertretene Agro-Lobby inszeniert –
ein Schulbuchbeispiel wie der Politfilz in der Schweiz hinter den
Kulissen regiert, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz, meistens
gedeckt vom Bundesgericht.
Der Einzug der am 8. Dezember in den Bahnwagen ausgehängten
Plakate erfolgte heimlich, ohne den VgT als Auftraggeber vorher
anzuhören, oder ihn auch nur darüber zu informieren. Der
VgT erfuhr davon erst aus den Medien. Die bereits bezahlte Rechnung
im Betrag von rund Fr. 28’000.– wurde nicht
zurückbezahlt. Der VgT muss diesen Betrag nun samt Zins, nebst
Schadenersatz für den Druck der Plakate in einem
Forderungsprozess einklagen. Dies alles als Prozessfreudigkeit des
VgT auszulegen, wie das von gewissen Medien gelegentlich getan wird,
ist geradezu zynisch. Für den Tierschutz und die Aktionsfreiheit
des VgT ist die Abwehr ständiger staatlicher Repressionen
lebenswichtig. Harmlosere Tierschutzarbeit als für mehr
vegetarische Ernährung ist wohl nicht mehr möglich. Im
Sommer sind vier Aktivistinnen des VgT von sechs Metzgern und
Mästern brutal überfallen und zusammengeschlagen worden,
als sie mit einem Spruchband für vegetarische Ernährung
warben. Das Strafverfahren wird von der Schwyzer Justiz verschleppt.
Wenn sich der Staat dauernd derart rechts- und demokratiewidrig
verhält – nicht nur beim Nichtvollzug des
Tierschutzgesetzes – dann ist es legitim, wenn auch
Tierschützer sich nicht mehr dauernd pingelig an alle
Vorschriften halten und militanter vorgehen. Schon Goethe sagte:
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."
Nachtrag vom 14. Januar 1998:
Die Werbefirma der SBB impacta AG bestreitet gegenüber dem VgT,
dass die Plakate vorzeitig entfernt wurden und weigert sich mit
dieser Begründung den bereits bezahlten Betrag von Fr.
28’755.– (+ Druckkosten für die Plakate) wenigstens
teilweise zurück zu zahlen. Der VgT muss auch hier wieder den
Rechtsweg beschreiten, um zu seinem Recht zu kommen...
Erwin Kessler, VgT-Schweiz
Letzte Aktualisierung dieser angezeigten Seite: 9.12.2008
