Vegetarier angegriffen!
Am 20. Juli 1997 haben Aktivistinnen des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) im Raume Lachen mit Spruchbändern, die an Brückengeländern befestigt waren, ruhig und friedlich für vegetarische Ernährung geworben. Der Spruchband-Text lautete: «Essen Sie heute vegetarisch – Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe. VgT». Dabei wurden sie völlig unerwartet überfallen und zusammengeschlagen.
Der mit einem Lieferwagen von einem Dorffest kommende
Haupttäter, der das Spruchband beim Vorbeifahren sah,
pöbelte die Aktivistinnen durchs offene Autofenster an und fuhr
dann zum Dorffest zurück, um fünf Kollegen zu holen und zum
Kundgebungsort zurückzufahren.
Dort stiegen die sechs Männer aus und überfielen, ohne
vorherige Warnung, johlend und schimpfend die vier Frauen!
Während zwei Täter zwei Frauen zu Boden schlugen und sie
mit Tritten traktierten (dabei ein Opfer auch an den Haaren zerrten),
machten sich andere daran, das Spruchband und sonstige Utensilien des
VgT (Tiermasken) wie auch private Gegenstände der Opfer
(Fotoapparat, Brille, Tasche mit Inhalt) teils zu zerstören,
teils zu entwenden.
Als die Täter bemerkten, dass zwei Frauen geflüchtet waren,
nahmen sie die Verfolgung auf. Zum Glück konnten sich die Frauen
aber vor den Verfolgern ins erste Haus von Lachen retten und die
Polizei verständigen.
Die ärztlichen Zeugnisse der Opfer, sowie die Zeugenaussagen der
zwei Frauen, die sich retten konnten, belegen eindeutig, dass die
Täter in keiner Weise provoziert worden waren.
Durch den Überfall erlitten beide Frauen Prellungen und
Blutergüsse am ganzen Körper. Ein Opfer musste eine
mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit, sowie einen mehrere Tage
anhaltenden seelischen Schock überwinden. Ein Opfer trug
bleibende Schäden (Löcher, Einbuchtungen am Kopf) davon.
Laut ärztlicher Diagnose werden diese Verletzungen nicht ganz
verheilen.
Es ist ferner fraglich und bedarf noch weiterer ärztlicher
Abklärungen, ob mit einer definitiven Ausheilung der seit dem
Überfall anhaltenden Kopfschmerzen der Geschädigten
gerechnet werden kann, oder ob diesbezüglich eine dauernde
körperliche Beeinträchtigung bleiben wird.
