«Die Anwesenheit eines toten Tieres in einem Lebensmittel ist strafbar.»
Nein, obiges Zitat ist kein Entwurf der SVV für ein neues
Gesetz. Dies war die offizielle Urteilsbegründung des
französischen Gerichtes in Montpellier bei einer
Schadenersatzklage gegenüber dem französischen
Gemüsekonzern Bonduelle. Eine Frau hatte diese Firma eingeklagt,
weil in einer Gemüsekonserve eine Maus enthalten war.
Dass solch ein Vorfall für Vegetarier unangenehm wäre, ist
nachzuvollziehen. Doch weshalb ist dies für Fleischesser ein
Problem? Es war ja immerhin ein wirklich «vollwertiges»
Stück Fleisch. Auch jedes andere Stück Fleisch ist nur ein
Körperteil eines getöteten Tieres. Dieser Widerspruch wird
offenbar von Fleischessern so stark verdrängt, dass es ihnen
nicht einmal auffällt, was obiges Zitat eigentlich bedeutet:
Jedes Nahrungsmittel, welches nicht vegetarisch ist, enthält ein
Stück eines toten Tieres, und dies wäre demnach strafbar.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie tief verwurzelt die Unterscheidung
zwischen den einzelnen Tierarten ist: Mäuse werden nicht
gegessen (sondern in Fallen getötet), Kälber haben für
Fleischesser keinen anderen Zweck, als getötet und gegessen zu
werden, ebenso die Schweine, obwohl diese von ihrer Art her weder
weniger intelligent noch weniger reinlich sind als Hunde. Die
Grenzen, welche die Menschen zwischen den Tierarten ziehen, sind
ebenso starr wie willkürlich (was sich nur schon in der
unterschiedlichen Einteilung der Tiere in den verschiedenen Kulturen
äussert), dass jede Logik dabei verloren geht. Nicht das Tier an
und für sich zählt, sondern alleine dessen Nutzen für
den Menschen. Deshalb werden die Tiere auch entsprechend eingeteilt:
Mastrind, Wachhund, Milchkuh, Rennpferd, Legehenne, Schosshund,
Masthuhn usw.
Es wird also sicher noch lange gehen, bis die Anwesenheit jedes toten
Tieres in einem Lebensmittel als strafbar gilt ...
Quellen:
Mitteilung der Justizverwaltung von Montpellier, 9.2.2004
http://de.news.yahoo.com/040209/286/3vifs.html
http://www.neue-verpackung.de/news/2/334dd2c0663.html
[Vegi-Info 2004/1 Inhaltsverzeichnis]
Letzte Aktualisierung dieser angezeigten Seite: 9.12.2008
