Deklaration von Nahrungsmitteln
In Indien müssen nicht vegetarische Produkte mit einem
braunen Punkt gekennzeichnet werden.
Indien, mit seiner jahrtausendealten Tradition der vegetarischen
Lebensweise, wurde vom Welthandel auch nicht verschont. Um den Indern
weiterhin zu ermöglichen, einfach vegetarisch zu leben, wird
nicht etwa nur den Produzenten von vegetarischen Nahrungsmitteln eine
Auflage gemacht (weil dies dort als normal gilt), sondern allen
Produzenten von nicht vegetarischen Nahrungsmitteln zwingend
vorgeschrieben, eine spezielle Kennzeichnung auf die Packung zu
drucken. Dies gilt nicht nur für Nahrungsmittel, sondern auch
für Kosmetikartikel.
In Europa sind solche Negativdeklarationen in fast allen Bereichen
erfolgreich von der Nahrungsmittelindustrie verhindert worden.
Deshalb mussten private Organisationen sich damit begnügen,
freiwillige positive Kennzeichnungen (Labels) einzuführen, damit
die Konsumenten wenigstens einen Anhaltspunkt erhalten, welche
Produkte ihre gewünschten Kriterien erfüllen. Diese
privaten Organisationen können aber keiner Firma vorschreiben,
dass sie ihr Produkt mit einer negativen Aussage kennzeichnen muss.
Deshalb gibt es keine Eier, die mit «aus tierquälerischer
Käfighaltung» deklariert werden oder Fleisch mit der
Aufschrift «aus Fleisch von kranken Kälbern in enger
Boxenhaltung». Auch ein Süssgebäck mit der Aufschrift
«mit Schweinefett und anderen Schlachtprodukten» wird man
nirgends finden. Das korrekte Lesen von Deklarationen ist bereits
fast so schwierig wie die korrekte Interpretation eines
Arbeitszeugnisses, in dem man auch nichts Negatives explizit
aufführen darf: Alles, was nicht ausdrücklich positiv
hervorgehoben wurde, gilt als negativ.
Erste Tendenzen eines positiven Wandels zeichnen sich nach den vielen
Nahrungsmittelskandalen zwar ab. Aber meist nicht gerade in
konsumentenfreundlicher Form, sondern eher als Kompromisslösung,
damit überhaupt etwas getan werden kann.
Beispiel Gentechnik: Produkte mit gentechnisch veränderten
Zutaten müssen als solche gekennzeichnet sein. Abgesehen von den
erlaubten Ausnahmen werden auch kaum alle Konsumenten auf Anhieb
verstehen, was mit «GVO» gemeint ist: GVO steht für
gentechnisch veränderte Organismen.
Beispiel zwei: Deklaration der Herkunft eines Produktes. Gerade bei
tierischen Produkten herrscht noch immer grosse Verwirrung
darüber, was genau damit gemeint ist. Welches Land gilt:
dasjenige, wo das Tier geboren wurde, wo es gemästet wurde oder
wo es geschlachtet wurde oder gar dasjenige, wo sein Fleisch bloss
verpackt wurde? Viele Konsumenten waren sicher auch verwirrt, als sie
erfuhren, dass das Bündnerfleisch hauptsächlich aus Tieren
aus Argentinien besteht. Doch auch wenn diese Hürde genommen
ist: Nichtssagende Deklarationen wie: «Herkunft: Europa, Asien,
Übersee» erfüllen tatsächlich die gesetzlichen
Vorgaben. Immerhin weiss man in einem solchen Fall (der
tatsächlich auch real vorkommt!), dass es nicht in Australien
oder auf dem Mond produziert wurde. Aber ob dies für den Kunden
nützlich ist?
Bleiben also hauptsächlich noch die Positivdeklarationen, die
von den Produzenten ja auch im Eigeninteresse möglichst klar
kommuniziert werden. Eine positive Auszeichnung hilft allen
Beteiligten (sofern sie mit solchen Produkten zu tun haben) und kann
deshalb in Kooperation aller Seiten lanciert werden.
Deshalb hat auch die SVV ein Label für die positive Auszeichnung
von kontrolliert vegetarischen Produkten eingeführt, um in
diesem Bereich die Konsumenten nicht mehr im Ungewissen zu lassen. Da
es für die betroffenen Produzenten einen Mehraufwand bedeutet,
ihre Produkte bzw. deren Zutaten kontrollieren zu lassen, hängt
der Erfolg eines solchen Labels sehr stark davon ab, wie viele
Konsumenten bei den Verantwortlichen (sei es der kleine Laden um die
Ecke, ein Grossverteiler, ein Nahrungsmittelproduzent oder ein
Restaurant) ein solches Label verlangen. Wenn Sie also künftig
vermehrt sicher sein wollen, dass Ihr Nahrungsmittel nicht doch mit
billigen Schlachtnebenprodukten angereichert wurde, achten Sie nicht
nur auf das Label, sondern verlangen Sie danach (am besten
schriftlich per Briefpost oder E-Mail). Die Nachfrage bestimmt das
Angebot. Deshalb kann auch nur eine konkrete Nachfrage eine
Änderung zum Positiven bewirken.
In der Schweiz darauf zu warten, bis die Politiker ein Gesetz zur
Deklaration aller Produkte mit Tierkörpern oder Eiern
einführen (wie es in Indien geschehen ist), wäre leider ein
hoffnungsloses Unterfangen.
Renato Pichler
Link zu ähnlichem Thema:
Das
Europäische Vegetarismus-Label
