Ein Jahr der Tierrechte
In diesem Jahr gab es gleich mehrere Initiativen, die sich mit dem Thema Rechte für Tiere befassten. Dabei wurde deutlich, dass es darüber sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Im Mai 2002 wurde im deutschen Grundgesetz (das höchste Gesetz Deutschlands, da Deutschland noch keine Verfassung hat) der Schutz der Tiere zum Staatsziel erhoben. Im September 2002 hat das Schweizer Parlament entschieden, dass die Tiere nicht mehr in allen Belangen als Sachen behandelt werden, und vom 5. bis 8. September fand in Wien der erste Tierrechtskongress im deutschsprachigen Raum statt. Und nicht zuletzt gab es im Juli 2002 einen grossen Tierrechtskongress in Washington D.C.
Die staatliche Ebene
| Tierschützer setzen sich für bessere
Haltungsbedingungen der Nutztiere und gegen besonders grausame
Tierquälerei ein (z.B. Gänsestopfleber), aber nicht
grundsätzlich gegen die Ausnützung der Tiere als lebendige
Rohstofflieferanten.
Tierrechtler setzen sich gegen die Ausnützung der Tiere als biologische Ressourcen ein. |
Über den Eintrag im deutschen Grundgesetz wurde bereits im
letzten Vegi-Info (Seite 9) berichtet.
Und was bewirkt die Revision der Schweizer Gesetze? Wenn man sich
ansieht, was das Tierschutzgesetz von 1978 für die Tiere
Konkretes gebracht hat, kann man eigentlich nicht sehr optimistisch
sein. Ausser der Abschaffung der Käfighaltung von Hühnern
(ohne einen Importstopp von Eiern aus Käfighaltung!) hatte das
Tierschutzgesetz kaum konkrete Auswirkungen auf die betroffenen
Tiere. Wird es durch diese Revision anders? Werden dadurch die Tiere
eigene Rechte bekommen?
Leider nein. Mit Rechten für Tiere hat diese Gesetzesrevision
ebenso wenig zu tun wie diejenige in Deutschland. Die Schweizer Tiere
werden allerdings in gewissen Belangen tatsächlich nicht mehr
den Sachen gleichgestellt, doch konkrete Auswirkungen hat dies fast
ausschliesslich für die Tierhalter: Sie bekommen bei Tötung
eines Tieres nicht nur den «Sachwert» ersetzt, sondern
können auch den gefühlsmässigen Wert besser geltend
machen. Auch beim Scheidungsrecht werden die Tiere anders
berücksichtigt, doch für die Tiere selbst wird dies kaum
Änderungen geben. In einigen Fällen werden davon sicher
auch die Tiere profitieren können, z.B., wenn ein Tier wieder
gesund gepflegt wird, obwohl ein neues Tier weniger kosten würde
als die Pflege. Bisher war der Schadenersatzanspruch bei solchen
Fällen immer auf den «Neuwert» eines Tieres
beschränkt. Neu kann eine Person, welche einem Tier Schaden
zufügt, dazu verpflichtet werden, die gesamten Kosten, die
daraus entstehen, zu übernehmen, selbst wenn das Töten des
Tieres und ein Neukauf eines Ersatztieres günstiger
wären.
Die Tierrechtsbewegung
Wenn also die aktuellen Gesetzesänderungen den Tieren selbst
keinerlei Rechte zugestehen, was fordert dann die
Tierrechtsbewegung im Gegensatz zur
Tierschutzbewegung? Wo liegt der fundamentale
Unterschied zwischen Tierschutz und Tierrecht?
Einfach gesagt orientiert sich der Tierschutz in erster Linie an den
Bedürfnissen der Menschen:
Ein Tier wird z.B. oft nicht als Individuum geschützt, sondern,
weil es einer Art angehört, die nur noch selten auf unserem
Planeten vorkommt (Pandabären etc.). Oder man schützt
Tiere, weil man ihre Gesellschaft gerne hat (Hunde, Katzen etc.) oder
weil sie aus ökologischen Gründen als wichtig erscheinen.
Das Prinzip ist immer dasselbe: Man beurteilt dabei ein Tier immer in
Relation zum Menschen. Wenn ein einzelnes Tier dem Menschen keinen
konkreten Nutzen bringt, hat es wenig Chancen, von Tierschützern
vor seiner Tötung durch Menschenhand geschützt zu werden.
Ja, mehr noch: Wenn Tierschützer einen konkreten Nutzen für
Menschen sehen, wenn sie einem Tier Schaden zufügen, dann wird
der Tierschutz irrelevant (Fleischkonsum, Tierversuche etc.). Diese
Unterschiede kommen vor allem zum Tragen, wenn es ums Töten von
Tieren geht. Bei der Tierquälerei vertreten Tierschützer
und Tierrechtler meist dieselben Anliegen. Auch aus dem neuen
Gesetzestext, der im Schweizer Parlament diskutiert wurde, geht die
tierschützerische Haltung deutlich hervor: Er wurde in der
Debatte von Nationalrat Ulrich Siegrist (SVP) sogar als Argument
gebraucht, weshalb das neue Gesetz für Tiernutzer keinerlei
«Gefahr» darstelle: «Die Abgrenzung zwischen Nutz-
und Haustieren ist jetzt in diesem Text in jeder einzelnen Bestimmung
wörtlich immer wieder enthalten.» Genau diese
Unterscheidung nach dem Nutzen eines Tieres für den Menschen
machen Tierrechtler nicht. Zum Beispiel sind die
Leidensfähigkeit, Intelligenz und das soziale Verhalten von
Hunden und Schweinen ähnlich weit entwickelt. Biologisch gibt es
deshalb keinen Grund, Schweine leiden zu lassen und nach wenigen
Monaten zu töten, Hunde hingegen vor Leid und Tod zu bewahren.
Im Gegensatz dazu gehen die Tierrechtler vom Tier aus und
überlegen sich, welche Rechte ein Tier selbst haben sollte,
völlig unabhängig davon, ob es von Menschen geliebt
(Haustier), bewundert (seltene Wildtiere) oder ausgenutzt (Nutz- und
Schlachttiere) wird. Dabei kommt einem natürlich schnell einmal
die Menschenrechtskarta in den Sinn. Was davon würde, auf die
Tiere übertragen, Sinn machen? Gibt es Grundrechte, für
welche die Tiere kämpfen würden, wenn sie könnten? Am
naheliegendsten erscheint hierbei das Recht auf Leben und das Recht
nicht gefoltert zu werden. Schon diese beiden Grundbedürfnisse
aller Geschöpfe werden bei den Tieren heute tagtäglich
millionenfach ignoriert.
Der Grund dafür ist auch leicht einzusehen: Kein Mensch und
keine Firma haben irgendetwas davon, wenn sie Mitgeschöpfen,
welche ihnen schutzlos ausgeliefert sind und über keine eigenen
finanziellen Mittel verfügen, freiwillig irgendwelche Rechte
zugestehen. Im Gegenteil, vieles müsste neu überdacht
werden, neue Lösungen für eingespielte Verfahren
(Tierversuche) müssten gesucht werden und manches würde
teurer werden, wenn man die Tiere nicht mehr als rechtlose Ressourcen
gebrauchen könnte. Auf den ersten Blick scheint das Anliegen,
diese heutige Situation zu ändern, für viele sicher
übertrieben und unrealistisch zu sein. Wie begründen also
die Tierrechtler ihr Anliegen? Was forderten die über 120
Referenten in Washington und was wurde in Wien im September mit den
rund 400 Teilnehmern des Kongresses diskutiert?
Argumente für Tierrechte
Um einen solch völlig neuen Denkansatz zu vermitteln, bedient
man sich am besten Vergleichen mit bekannten ähnlichen
Problemstellungen. Der langjährige engagierte Tierrechtler
Martin Balluch1 hat dazu am Tierrechtskongress in Wien die
Argumente der Sklavenhalter im 18. Jahrhundert mit den heutigen
Argumenten der Tierausbeuter verglichen und ist dabei auf viele
Parallelen gestossen. Praktisch alle Argumente von damals lassen sich
auf heute übertragen, wenn man statt von Sklaven von Tieren
spricht. Die Situation ist auch vergleichbar: Beide werden/wurden als
Besitz ihrer Eigentümer behandelt und haben keine eigenen
Rechte.
Hier also die Liste der Parallelen zwischen der damaligen Sklaverei
und der heutigen Tierausbeutung/Tierquälerei. Auch wenn es
manchen sonderbar erscheinen mag: All diese Argumente werden heute in
Diskussionen als Argumente gegen Tierrechte vorgebracht, man muss nur
das Wort Sklaverei durch Tierausbeutung bzw. Schwarze durch Tiere und
Weisse durch Menschen ersetzen.
Historische Argumente Pro-Sklaverei
- Menschen sind nun einmal schlecht, Sklaverei lässt sich nie abschaffen
- Es gibt viel Schlimmeres als Sklaverei
- Abschaffung der Sklaverei würde zum Aussterben der Schwarzen in Amerika führen, sie sind ohne die Hilfe der Weissen nicht lebensfähig
- Generell wurde nicht argumentiert, dass die Sklaverei moralisch richtig wäre, sondern «es geht nicht anders», Sklaverei ist ein «notwendiges Übel»
- Die Bibel erlaubt die Sklaverei: I) Jesus hat sich nie gegen die Sklaverei ausgesprochen; II) das Alte Testament ist unkritisch voll von Sklavengeschichten; III) Ham wird von Noah in die ewige Sklaverei verflucht – die Schwarzen werden die Nachkommen Hams sein; IV) die Sklaverei der Schwarzen ist Gottes Weg, sie zu Christ(inn)en zu machen
- Schwarze sind minderwertig, weniger intelligent; das wurde auch «wissenschaftlich» durch Hirnvermessungen belegt; sie sind Zwischenstufe zwischen Menschen und Tieren
- Die Schwarzen profitieren von der Sklaverei, weil sie ihnen Kultur und Zivilisation bringt
- Sklav(inn)en haben es besser als freie Schwarze: ein sicheres Dach über dem Kopf, mehr Hygiene, medizinische Versorgung, keine Sorgen, immer etwas zu essen …
- Sklaverei ist besser als Kapitalismus: Schwarze (bzw. Schwache) unterliegen im kapitalistischen Konkurrenzkampf, Armut, Hunger …
- Hierarchie und Ungleichheit sind wesentliche Bausteine einer guten, stabilen und friedlichen Gesellschaft
- Hierarchie und Ungleichheit sind natürlich
- Grausamkeiten bei der Sklaverei sind Ausnahmen, Sklavenhalter(innen) kümmern sich fürsorglich um ihre Sklav(inn)en, nur gut gehaltene Sklav(inn)en machen gute Arbeit
- Die Forderung nach Gleichheit für Weisse bezieht sich nicht auf Schwarze; Schwarze sind anders
- Den Weissen das Recht zu nehmen, Schwarze zu halten, ist eine unerträgliche Einschränkung der Freiheit der Weissen
- Schwarze sind nicht fähig, für ihre eigenen Rechte einzutreten und zu kämpfen, und verdienen daher auch keine
Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Tierrechtler wollen nicht die errungenen Menschenrechte durch Tierrechte in irgendeiner Form ersetzen oder relativieren, sondern im Gegenteil auf den bestehenden Errungenschaften der Zivilisation aufbauen und diese erweitern. Genauso wie ein Tierrechtler die Hautfarbe einer Person oder deren Geschlecht nicht als moralisches Entscheidungskriterium ansieht, sieht er auf bestimmten Gebieten (z.B. Recht auf Leben) auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies nicht als moralisch zweckmässiges Kriterium an.
Erweiterung der ins Rechtssystem eingeschlossenen Geschöpfe
Aus dieser Sicht kann man die Tierrechte also auch als Erweiterung
der bisherigen sozialen Errungenschaften ansehen:
Gleiche Rechte
… innerhalb der eigenen Sippe
… für alle zum eigenen Volk Gehörenden
… für alle Menschen (konkret waren damit allerdings nur
die Männer gemeint)
… für alle Menschen, ob Mann oder Frau, also für
alle, welche der Tierart Homo sapiens zugehörig sind
Als nächste Ausdehnung der Rechte sieht sich die Initiative
«Menschenrechte für die Grossen Menschenaffen»
(«The Great Ape Project»).2 Dieses Projekt
wurde von 36 Personen aus 9 Ländern aus den Gebieten der
Verhaltensforschung, Philosophie, Biologie, Psychologie,
Pädagogik, Rechtswissenschaft und Anthropologie lanciert.
Die Abschaffung der Sklaverei hat in den USA rund 200 Jahre gedauert:
1780 wurde die Sklaverei erstmals hinterfragt, aber erst 1980 wurden
Schwarze entschädigt und der berüchtigte Ku-Klux-Klan
offiziell zerschlagen.
Es wird also sicher auch noch viel Geduld brauchen, bis die Tiere
Konkretes dieser Tierrechtsdiskussion zu spüren bekommen. Sicher
sind in dieser Problematik noch einige Fragen der Umsetzung offen,
aber in vielen Universitäten wird bereits ernsthaft über
das Thema diskutiert. Vor allem Philosophen geraten immer mehr in
Bedrängnis, wenn sie versuchen Gründe zu finden, weshalb
man den Tieren alle Rechte vorenthalten solle, die allen Menschen
zugestanden werden. Die Grenzziehung zwischen Mensch und Tier, was
das Recht, nicht gequält zu werden, betrifft, wird immer mehr
als willkürlich angesehen.
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Weshalb Tieren Rechte geben, wenn sie diese gar nicht
wahrnehmen können?
Tiere unterscheiden sich so sehr vom Menschen, dass es absurd
ist, die Artengrenze mit einem Grundrecht zu überschreiten! Die
Menschen sind etwas ganz Spezielles und können durch ihre
Eigenart auch speziell behandelt werden.
Dann müsste man schlussendlich den Tieren auch ein
Wahlrecht und Religionsfreiheit geben?
Zuerst muss man dafür sorgen, dass alle Menschen
dieselben Rechte zugestanden bekommen, bevor man überhaupt
über Tierrechte diskutieren kann!
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Weitere Informationen zum Thema:
Im Harald Fischer Verlag ist eine bereits 8 Bände umfassende
Bücherreihe erschienen, welche sich mit dem Thema
«Tierrechte – Menschenpflichten» befasst. Die
Bücher selbst können bei der SVV bestellt und ein Prospekt
zu den Büchern kann gegen ein frankiertes Antwortcouvert auch
bei der SVV angefordert werden.
Siehe auch: www.haraldfischerverlag.de
Das grundlegende Werk der Tierrechtsbewegung «Animal Liberation
– Die Befreiung der Tiere» des australischen Philosophen
Peter Singer ist im Buchhandel leider vergriffen. Die 415 Seiten
umfassende deutsche Taschenbuchausgabe kann aber bei VeganBasics noch
bestellt werden: www.veganbasics.de
Fussnoten:
1 Seine umfangreichen Argumente zum Thema «Tierrechte und
Menschenrechte» können im Internet nachgelesen werden. In
diesem Artikel ist nur ein kleiner Auszug daraus wiedergegeben.
www.tierrechtskongress.at
2 Menschenrechte für die Grossen Menschenaffen – The Great
Ape Project, Herausgeber: Paola Cavalieri und Peter Singer,
Goldmann-Verlag, ISBN 3-442-30613-2, 1994
