Schlachthausarbeiter wegen Tierquälerei vor Gericht
Jenem Schlächter, der auf der Videodokumentation «Das Brüllen der Rinder beim Geschlachtetwerden» (siehe Vegi-Info 2/2001, Seite 9) fröhlich pfeifend den aus der Betäubung wieder erwachten Stieren den Hals aufschneidet, wurde am 7. Dezember 2001 an einem österreichischen Bezirksgericht der Prozess wegen Tierquälerei gemacht.
Der angelernte Schlächter verteidigte sich damit, dass ihm
nie gezeigt worden war, wie die Rinder zu schlachten seien, und
bezeichnete sich deshalb als «nicht schuldig». Er habe den
Bolzenschussapparat so hoch angesetzt, weil er an dieser Stelle
früher mit dem Hirnstab (seit 1.1.2001 wegen BSE nicht mehr
erlaubt) direkt bis ins Rückenmark nachstochern konnte. Er
würde schon seit neun Jahren so schlachten.
Der Richter stellte fest, dass der Stier gebrüllt und sich
aufgebäumt habe, und wollte vom Angeklagten wissen, warum er
nicht nachgeschossen habe, nachdem die Stiere aus der Betäubung
wieder aufgewacht waren. Der Richter konnte schliesslich davon
überzeugt werden, dass es ziemlich gefährlich wäre, zu
versuchen, bei einem mit einem Bein bereits am Fliessband
hängenden, aus der Betäubung erwachten und sich im
Todeskampf befindenden Stier, der wild um sich schlägt, einen
weiteren Betäubungsschuss anzusetzen.
Der Staatsanwalt plädierte auf «schuldig» – aber
nicht zuletzt aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen und
Amtstierarztes Dr. med. vet. Georg Händlhuber wurde der
Schlächter freigesprochen. Schliesslich sei der genaue
Ansatzpunkt dem angelernten Schlächter von den
Schlachthofverantwortlichen und Tierärzten nie gezeigt worden.
Betriebsmanagement und Fleischbegutachter hätten bei der
Fleischbeschau erkennen müssen, dass die Tiere nicht
sachgemäss betäubt worden waren. «Warum hat die Firma
das dem Schlächter nicht richtig beigebracht?», fragten
sich Richter und Sachverständiger.
Die Anklage gegen das Schlachthausmanagement war von der
Staatsanwaltschaft schon im Zuge der Ermittlungen fallen gelassen
worden.
Fazit: Wenn in den Schlachthäusern Tiere bei vollem Bewusstsein
durch einen fachgerechten EU-Entblutungsschnitt, bei dem zuerst
längsseitig die Haut am Hals aufgeschnitten wird und dann erst
mit einem anderen Messer die Venen durchtrennt werden, zum
minutenlangen Verbluten gebracht werden, kann niemand dafür zur
Verantwortung gezogen werden.
Wenn niemand für die aufgedeckten Tierquälereien in den
Schlachthöfen verantwortlich gemacht werden kann, ist zu
befürchten, dass die Gräueltaten ungestraft weiter begangen
werden. Sollen die Missstände bei der Tierausbeutung behoben
werden, müssen die Tierschutzorganisationen in die Kontrolle
eingebunden werden! Es handelt sich hier nicht um vorsätzliche,
aus Lust am Quälen begangene Tierquälerei. Das
unerträgliche Leid der Tiere ergibt sich unbeabsichtigt bei der
Produktion von Fleisch.
Die Schlachthausdokumentation ist zu sehen unter: www.t0.or.at/~tierschutz/tiu/index-video.html
Letztlich ist, wer Fleisch isst, für die damit verursachte
Tiermarter verantwortlich.
Dr. Friedrich Landa
Geschäftsführer Tierschutz im Unterricht,
Tierschutz-Dachverbandspräsident
Tel. +43 66 43 43 43 66
E-Mail: info@tierschutz.cc
Homepage: www.tierschutz.cc
Das Video:
«Das Brüllen der Rinder beim Geschlachtetwerden» hat nicht nur in Österreich grosses Aufsehen erregt, da darin eindeutig verbotene, tierquälerische Praktiken dokumentiert wurden, die tagtäglich in den meisten Schlachthöfen vorkommen. Viele weitere Filmaufnahmen (auch in Deutschland) zeigten, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelte: Immer wieder kommt es vor, dass Rinder, während ihr Körper zerlegt wird, aus der so genannten Betäubung erwachen. Obwohl solche Videos nun auch in verschiedenen Fernsehsendungen ausschnittsweise gezeigt wurden, scheint niemand gewillt zu sein, solche Gesetzesbrüche zu bestrafen, da es ja «nur» um unvorstellbares Leid von Tieren geht ... Um solches in Zukunft zu verhindern oder zumindest nicht selbst noch finanziell zu fördern, bleibt nur der Verzicht auf den Kauf von Schlachtprodukten jeglicher Art. Das Video kann kostenlos unter obiger Adresse bestellt werden. |