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Neue Initiative der SVV: Ein guter Einstieg: Wöchentlich ein vegetarischer Tag

Sondergenehmigung für Milchwerbung

Die Schweizer Milchproduzenten werben seit einiger Zeit mit einer Kuh, welche angeblich besonders starke Knochen habe. Dabei wird behauptet, dass Milch der Krankheit Osteoporose (Knochenbrüchigkeit) vorbeuge.

Die Werbung enthält eine Heilanpreisung und verstösst damit gegen die Lebensmittelverordnung. Indem die Werbung die Ausdrücke «Osteoporose» und «Krankheit» verwende, erwecke sie den Eindruck, der Milchkonsum habe eine vorbeugende Wirkung gegen die Krankheit. Aus diesem Grund verboten die Berner Gesundheitsdirektion und das Bundesamt für Gesundheit diese Werbung.
Sie argumentierten zudem: Da für diese Behauptung der heilmittelrechtlich notwendige Beweis nicht erbracht worden sei, verstosse die Werbung zusätzlich gegen das Täuschungsverbot. Die Konsumenten müssten sich darauf verlassen können, dass ein «so beworbenes Lebensmittel» als Heilmittel geprüft und zugelassen worden sei.
Die Milchproduzenten reichten gegen diesen Entscheid eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, welche nun mit drei gegen zwei Stimmen gutgeheissen wurde. Milch sei ein Lebensmittel und werde von den Konsumenten auch als solches wahrgenommen, argumentierten die befürwortenden Richter.
In Grenzfällen komme es nicht darauf an, wie ein Produkt angepriesen werde, sondern wie wichtig es als Grundnahrungsmittel sei, hiess es zur Frage, ob die angepriesene Milch unter die Heilmittel- oder die Lebensmittelverordnung falle. Deshalb könne in diesem Fall nicht von Täuschung gesprochen werden. Es bleibe weiter zu prüfen, ob die Aussage, dass die Milch gegen Osteoporose helfe, tatsachenwidrig sei. Wegen ihres Kalziumgehalts werde Milch aber von Fachkreisen als Osteoporose-Prophylaxe empfohlen.
Schlussfolgerung: Wenn man es geschafft hat, dass ein Nahrungsmittel von genügend Menschen konsumiert wird und es dadurch den Rang eines Grundnahrungsmittels einnimmt, gelten die vorhandenen Gesetze nicht mehr. Bleibt abzuwarten, wann die Richter auch Coca-Cola als Grundnahrungsmittel anerkennen...
Den definitiven Entscheid wird nun das Bundesgericht fällen.


Quellen:


  • DRS, Echo der Zeit, 18.8.2000
  • Tages-Anzeiger, 19.8.2000: «’Karate-Kuh’ darf bleiben», sda
  • SonntagsZeitung, 24.9.2000
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    Letzte Aktualisierung dieser angezeigten Seite: 9.12.2008