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Sondergenehmigung für Milchwerbung
Die Schweizer Milchproduzenten werben seit einiger Zeit mit einer Kuh, welche angeblich besonders starke Knochen habe. Dabei wird behauptet, dass Milch der Krankheit Osteoporose (Knochenbrüchigkeit) vorbeuge.
Die Werbung enthält eine Heilanpreisung und verstösst
damit gegen die Lebensmittelverordnung. Indem die Werbung die
Ausdrücke «Osteoporose» und «Krankheit»
verwende, erwecke sie den Eindruck, der Milchkonsum habe eine
vorbeugende Wirkung gegen die Krankheit. Aus diesem Grund verboten
die Berner Gesundheitsdirektion und das Bundesamt für Gesundheit
diese Werbung.
Sie argumentierten zudem: Da für diese Behauptung der
heilmittelrechtlich notwendige Beweis nicht erbracht worden sei,
verstosse die Werbung zusätzlich gegen das
Täuschungsverbot. Die Konsumenten müssten sich darauf
verlassen können, dass ein «so beworbenes
Lebensmittel» als Heilmittel geprüft und zugelassen worden
sei.
Die Milchproduzenten reichten gegen diesen Entscheid eine Beschwerde
beim Verwaltungsgericht ein, welche nun mit drei gegen zwei Stimmen
gutgeheissen wurde. Milch sei ein Lebensmittel und werde von den
Konsumenten auch als solches wahrgenommen, argumentierten die
befürwortenden Richter.
In Grenzfällen komme es nicht darauf an, wie ein Produkt
angepriesen werde, sondern wie wichtig es als Grundnahrungsmittel
sei, hiess es zur Frage, ob die angepriesene Milch unter die
Heilmittel- oder die Lebensmittelverordnung falle. Deshalb könne
in diesem Fall nicht von Täuschung gesprochen werden. Es bleibe
weiter zu prüfen, ob die Aussage, dass die Milch gegen
Osteoporose helfe, tatsachenwidrig sei. Wegen ihres Kalziumgehalts
werde Milch aber von Fachkreisen als Osteoporose-Prophylaxe
empfohlen.
Schlussfolgerung: Wenn man es geschafft hat, dass ein Nahrungsmittel
von genügend Menschen konsumiert wird und es dadurch den Rang
eines Grundnahrungsmittels einnimmt, gelten die vorhandenen Gesetze
nicht mehr. Bleibt abzuwarten, wann die Richter auch Coca-Cola als
Grundnahrungsmittel anerkennen...
Den definitiven Entscheid wird nun das Bundesgericht fällen.
Quellen:
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